Willkommen in der Hebammenpraxis Straubinger Land

Leistungen in der Schwangerschaft

Schwangerschaftsvorsorge

Schwangerschaftsvorsorge ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Betreuung durch Hebammen und Gynäkologen – sie ist ein unverzichtbares Fundament für die Gesundheit von Mutter und Kind. In dieser entscheidenden Lebensphase ist es von größter Bedeutung, regelmäßige Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alles optimal verläuft. Diese Untersuchungen sind mehr als nur Routine; sie sind ein Schutzschild für das Wohlbefinden Ihrer Familie. Stellen Sie sich vor, wie beruhigend es ist, das Wachstum und die Lage Ihres Babys im Mutterleib zu überwachen. Während dieser aufregenden, aber auch herausfordernden Zeit ist es entscheidend, dass Sie sich sicher und gut betreut fühlen. Die Kontrolle des Blutdrucks und die Überprüfung von Urin auf Eiweiß und Zucker sind nicht nur medizinische Notwendigkeiten; sie sind Ihre Garantie, dass Sie und Ihr Kind in besten Händen sind. Laut den Mutterschafts-Richtlinien sollten gesunde Schwangere alle vier Wochen zur Vorsorge gehen – und ab der 32. Schwangerschaftswoche sogar alle zwei Wochen. Diese regelmäßigen Termine sind Ihre Chance, aktiv an der Gesundheit Ihres Kindes mitzuarbeiten. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologen zu wählen, um die Betreuung zu erhalten, die am besten zu Ihnen passt. Lassen Sie nicht zu, dass Unsicherheiten oder Fragen unbeantwortet bleiben. Die Schwangerschaftsvorsorge ist der Schlüssel zu einer gesunden Schwangerschaft und einem glücklichen Start ins Leben für Ihr Baby. Greifen Sie nach dieser Gelegenheit und stellen Sie sicher, dass Sie und Ihr Kind die bestmögliche Betreuung erhalten. Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes sind es wert!

Beratungen und Hilfe bei Beschwerden

Als professionelle Hebamme bin ich Ihre verlässliche Partnerin in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Mit meiner fundierten Beratung und Unterstützung können wir gemeinsam die Herausforderungen der Schwangerschaft meistern. Von der Vorbereitung auf die Geburt über Ernährungsempfehlungen bis hin zur Stillberatung und Neugeborenenpflege stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen, Wassereinlagerungen oder Schlafstörungen können das Glück der Schwangerschaft trüben. Doch lassen Sie sich nicht entmutigen! Mit meiner Hilfe können wir Wege finden, um diese Beschwerden zu lindern und Ihre Schwangerschaft zu einer angenehmen Zeit zu machen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Sie und Ihr Baby bestmöglich versorgt sind und sich auf eine positive Geburtserfahrung freuen können. 

Leistungen im Wochenbett und in der Stillzeit

Nachdem Sie Ihr Neugeborenes endlich in den Armen halten, beginnt ein aufregendes, aber auch herausforderndes Kapitel in Ihrem Leben. Viele Eltern fühlen sich in dieser Übergangsphase unsicher und allein gelassen, doch das muss nicht so sein! Es ist entscheidend, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie verdienen. Deshalb halten wir uns strikt an die Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen, um Ihnen die bestmögliche Hilfe zu bieten. Von dem Moment an, in dem Sie das Krankenhaus verlassen, stehen Ihnen 14 bis 20 Besuche innerhalb der ersten 10 Tage zur Verfügung. Ab dem 11. Tag bis zum Ende der 12. Woche können Sie zusätzliche 16 Besuche in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit bieten wir Ihnen nicht nur fachkundige Still- und Ernährungshilfe, sondern überwachen auch das Wachstum Ihres Kindes und beantworten all Ihre Fragen. Wir orientieren uns dabei stets an Ihren individuellen Wünschen, denn Ihr Wohlbefinden steht für uns an erster Stelle. Selbst nach Ablauf der 12 Wochen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenleistungen, sei es für Beikostberatung, Abstillen oder andere wichtige Anliegen.

Alle genannten Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Betreuungsumkreis

Anschrift: Baumgärten 30, 94344 Wiesenfelden 

Die Krankenkassen erlauben Hebammen, einen Betreuungsradius von 25 km einzuhalten. Sollten Sie außerhalb dieses Radius wohnen, erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen.

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